Fälligkeit SV-Beitrag

Für Bundesländer, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist, gilt für die Übermittlung des SV-Beitragsnachweises Mittwoch,
der 25.10.2023, und für die Fälligkeit des SV-Beitrages Freitag, der 27.10.2023.

Achtung: Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag des Meldetermins bis spätestens 24:00 Uhr eingereicht sein.
Für eine fristgerechte Verarbeitung und Weiterleitung an die Krankenkassen müssen die Beitragsnachweise am Vortag des Meldetermins bis
23:00 Uhr an das Agenda-Rechenzentrum gesendet werden

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